Reisen nach, in und durch die Schweiz
- Grenzkontrolle: es werden keine zusätzlichen Grenzkontrollen an der Grenze zu Deutschland, Frankreich und Österreich durchgeführt. An der Grenze zu Italien bleiben die Einreisebeschränkungen weiterhin bestehen. Ab dem 15. Juni sind die Grenzen für Einwohner der EU und der EFTA wieder geöffnet
- Seit dem 24. Oktober 2020 wird vor nicht notwendige Reisen in die gesamte Schweiz gewarnt. Daraus resultiert bei Einreise nach Deutschland ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test sowie ggf. eine Quarantäneverpflichtung.
- Durchreise: eine Durchreise durch die Schweiz nach Italien ist auf direktem Weg erlaubt. Kurze Tankstopps und Pausen sind möglich
- Öffentliche Verkehrsmittel: die Nutzung von Bussen, Straßenbahnen, Booten und Flugzeugen ist erlaubt. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist bei allen Linien- und Charterflügen, die in der Schweiz landen und / oder starten, Pflicht.
Geschäfte in der Schweiz
- In der Schweiz dürfen alle Geschäfte wieder öffnen
- In Geschäften muss 1,5 Meter Abstand voneinander gehalten werden
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Geschäften sowie auf deren Außenbereichen Pflicht
- Es gibt eine Maximalanzahl an Personen pro Geschäft
- Am Eingang von beispielsweise Supermärkten ist es möglich die Hände zu desinfizieren
Gastronomie in der Schweiz
- Cafés, Bars, Kneipen und Restaurants in der Schweiz sind geöffnet. Es gelten strikte Hygiene- und Verhaltensregeln.
- Es dürfen mehr als 4 Personen an einem Tisch sitzen. Das können auch Personen aus verschiedenen Haushalten sein.
- Auch in der Gastronomie gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen verschiedenen Gästegruppen. Der Mindestabstand entfällt, wenn es Trennwände zwischen den Tischen gibt.
- Die Bedienung muss sich ebenfalls an die Abstandsregeln halten. Deshalb wird an vielen Orten ein Service-Wagen oder Service-Tisch verwendet, worauf das Essen und Trinken serviert wird. Wenn kein Abstand gehalten werden kann, wird dem Personal das Tragen eines Mundschutzes empfohlen.
- Es ist keine maximale Gästeanzahl vorgeschrieben, aber als Richtlinie gilt maximal ein Gast je 4 qm².
- Die Sitzpflicht in Gastronomiebetrieben ist ab dem 22. Juni aufgehoben
- Reservieren im Voraus ist nicht verpflichtend.
- Alle Besucher müssen ihre Kontaktdaten und die Besuchszeiten auf einem Formular hinterlegen. Falls es zu einer Infizierung kommen sollte, kann man so schneller Kontakt mit den betroffenen Gästen aufnehmen.
- Diskotheken und Tanzclubs sind offen. Die verschiedenen Gästegruppen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und werden in Sektoren unterteilt zu je 300 Gästen
Unterkünfte in der Schweiz
- Hotels, Pensionen, Appartements und andere Urlaubsunterkünfte in der Schweiz sind offen. Es gibt spezielle Hygiene- und Verhaltensregeln in touristischen Unterkünften.
- An Orten, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel an der Rezeption), hängen Plexiglaswände oder die Mitarbeiter tragen einen Mundschutz.
- Es gibt eine maximale Gästeanzahl pro Unterkunft, die am Eingang angeschrieben steht.
- Gästegruppen, die zusammen reisen, dürfen ein Zimmer oder eine Ferienwohnung miteinander teilen ohne den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das können auch Personen aus verschiedenen Haushalten sein..
- Gäste, die nicht miteinander reisen und in einem Gemeinschaftsschlafraum übernachten, müssen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander halten.
- Bei der Ankunft gibt es oft die Möglichkeit, um die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Gäste sollen sich regelmäßig die Hände reinigen.
- Campingplätze und öffentliche Toiletten sind geöffnet. Zur Sicherheit informiert man sich direkt beim Campingplatz über die speziellen Maßnahmen.
Öffentliche Verkehrsmittel in der Schweiz
- Seit Anfang Juni fahren die öffentlichen Verkehrsmittel weitgehend wieder normal. Das Tragen eines Mundschutzes im Zug, Bus und/oder Boot wird empfohlen, vor allem wenn sie voll sind und der 1,5 Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Sommerbergbahnen in der Schweiz
- Die Bergbahnen sind seit dem 6 Juni wieder geöffnet. Es gelten spezielle Hygiene- und Verhaltensregeln.
- Es können eventuell längere Wartezeiten entstehen, da wenigere Gäste gleichzeitig in der Bergbahn befördert werden dürfen.
- Check im Voraus die Öffnungszeiten und Regeln der jeweiligen Bergbahn.
Weitere Einrichtungen in der Schweiz
- Schwimmbäder und Wellnesszentren: die meisten Schwimmbäder und Wellnesszentren in der Schweiz sind geöffnet. Es gelten spezielle Hygiene- und Verhaltensregeln. Dazu zählt unter anderem das Beachten eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern sowie das Reinigen der Hände am Eingang. Zudem wird bei jedem Becken, jeder Sauna oder jedem anderen Raum angegeben, wieviele Gäste sich gleichzeitig darin befinden dürfen.
- Spielplätze: sind geöffnet.
- Freizeitparks und Zoos: sind fast überall seit dem 6. Juni geöffnet. Vor einem Besuch sollten aber die Regeln des jeweiligen Parks auf der Webseite nachgelesen werden.
- Museen: sind geöffnet, Tickets sollten nach Möglichkeit im Voraus reserviert werden.
- Kinos und Theater: sind geöffnet mit angepassten Regeln bezüglich Hygiene, Abstand und maximaler Besucheranzahl.
Offizielle Kanäle der schweizerischen und deutschen Regierung
Mit diesem Blog versuchen wir dich so gut wie möglich über die aktuellen Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona während eines Schweiz-Urlaubs im Sommer 2020 auf dem Laufenden zu halten. Die offiziellen Reisehinweise findest du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit stellt außerdem auf seiner Webseite alle möglichen Informationen zu den landesweiten Corona-Maßnahmen zur Verfügung. Dieser Artikel wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Indenbergen.de kann nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Hast du einen Fehler entdeckt, hast du eine Frage, oder haben wir ein Update verpasst? Dann schicke eine E-Mail an [email protected]
Dieses Weblog wird nicht mehr aktualisiert. Die aktuellen Corona-Maßnahmen in der Schweiz findest du hier: Neuigkeiten zum Coronavirus: Können wir Urlaub in den Bergen machen?
Möchtest du Urlaub in der Schweiz machen? Dann musst du einige Regeln und Maßnahmen bezüglich des Coronavirus berücksichtigen. Die Grenzen zur Schweiz sind seit Juni 2020 wieder offen. Dies bedeutet, dass das Land wieder für Touristen zugänglich ist, aber je nach Infektionslage immer noch Sicherheitsrisiken bestehen können. Es ist daher wichtig, gut vorbereitet in den Schweiz-Urlaub zu fahren. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Regeln und Maßnahmen rund um Corona in der Schweiz aufgelistet, damit dich vor Ort keine bösen Überraschungen erwarten.
Reisehinweise Schweiz (Update 28. Oktober)
Seit Juni sind die Grenzen zur Schweiz wieder offen. Möchte man allerdings zu touristischen Zwecken in die Schweiz einreisen, müssen die jeweilig geltenden Reisebestimmungen der deutschen und schweizer Regierung überprüft werden. Die Regierungen behalten sich vor, die Einreisebestimmungen jederzeit rasch verschärfen zu können, wenn es zu steigenden Infektionszahlen kommt. Derzeit liegen von der schweizer Regierung keine Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland vor. Das deutsche Auswärtige Amt warnt allerdings seit dem 24. Oktober 2020 vor nicht notwendigen Reisen in die gesamt Schweiz. Das bedeutet, das Reiserückkehrer aus der Schweiz in Deutschland einen COVID-19-Test machen müssen und sich in Quarantäne begeben müssen.
Allgemeine Regeln in der Schweiz
In der Schweiz gelten folgende Regeln:
- Abstand halten: Es muss zu anderen Personen 1,5 Meter Abstand gehalten werden
- Gruppengröße: Im privaten Bereich dürfen maximal 10 Personen zusammenkommen
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben: genauso wie in Deutschland gilt, wer krank oder erkältet ist, bleibt zuhause. Bei Symptomen sollte man einen Coronatest machen lassen und auf soziale Kontakte verzichten
- Berührungen vermeiden: Soziale Kontakte zu Freunden, Familie und Bekannten auf das Nötigste reduzieren. Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
- Hygiene: Niese oder huste in den Ellbogen oder verwende ein Taschentuch, das du danach sofort wegwirfst. Berühr nicht das Gesicht, insbesondere Augen, Mund und Nase. Wasche regelmäßig deine Hände gründlich mit Seife, zumindest wenn du nach Hause kommst und vor dem Zubereiten von Speisen. Verwende zum Trocknen deiner Hände vorzugsweise Papiertücher. Es wird auch empfohlen, keine Ringe zu tragen oder diese beim Händewaschen abzunehmen.
- Mund-Nasen-Schutz: Seit dem 06.07.2020 gilt in der Schweiz eine landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Ab dem 19. Oktober wurde diese Pflicht auf Geschäfte, Postämter, Museen, Kino, Bahnhöfe, Bushaltestellen, Flughäfen und andere öffentliche Orte ausgeweitet. Seit dem 29. Oktober ist die Maskenpflicht auch auf die Außenbereiche von Geschäften, Restaurants und weiteren öffentlichen Einrichtungen ausgeweitet.
- Großveranstaltungen Ab dem 29. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten.